Beschlussfassung 2022 am 01.01.2022
Beschlussfassung 2022
Änderung Beschlussfassung Stand 25.10.2021
Beschlussfassung der Vorstandschaft über eine geänderte Regelung von Geschenken, Beerdigungen und Mitgliedschaften:
1.) Mitglieder, die 50 Jahre alt werden, die an diesem Tag - zu den Feuerwehrdienstleistenden (FDL) zählen oder als Passive/Uniformträger dem Verein angehören und unterstützen, erhalten einen Feuerwehrkrug (Wert 50,- €).
2.) Mitglieder, die 60 Jahre alt werden, die an diesem Tag zu den
Feuerwehrdienstleistenden (FDL) zählen oder als Passive/Uniformträger dem
Verein angehören und unterstützen oder als Förderndes Mitglied eingetragen sind,
erhalten ein Geschenk in Höhe von 50.- €.
Ansonsten wird eine Glückwunschkarte überreicht.
3.) Mitglieder, die ihren 70. Geburtstag begehen, die an diesem Tag 25 Jahre im
Verein eingetragen sind und - früher aktiv oder passiv oder uniformiert den Verein unterstützt haben oder als Förderndes Mitglied eingetragen sind, erhalten im 5-Jahres-Turnus ein Geschenk in Höhe von 50.-€.
Ansonsten eine Glückwunschkarte überreicht.
4.) Mitglieder, die versterben, an dem Sterbetag mindestens 25 Jahre Mitglied im Verein sind/waren – und zu den FDL zählen oder Passive/Uniformträger sind, erhalten mit Absprache der Angehörigen eine angemessene Begleitung bei der Beerdigung durch den Verein.
Ausnahme: aktive FDL ohne Berücksichtigung der zählbaren Mitgliedschaft und nach Ermessen der Vorstandschaft.
5.) Mitglieder, die heiraten, die an diesem Tag als FDL/Passiv/Uniformträger
des Vereins angehören, erhalten als einzelne® FDL/Passive®/Uniformträger(in) oder als Paar ein Geschenk in Höhe von 100.-€
6.) Mitglieder, die einen Krankenhausaufenthalt oder eine längere/schwere Krankheit erleiden, zu den FDL/Passive/Uniformträger zählen oder als Mitglieder nach Ermessen der Vorstandschaft festgelegt werden, erhalten von Vorstandsmitgliedern Besuch und ein Geschenk in Höhe von 25.-€.
7.) Mitglieder (Mann/Frau), die Nachwuchs bekommen, zu den FDL/Passiven/Uniformträgern zählen, erhalten ein Geschenk in Höhe von 25.-€ pro neugeborenen Kind.
8.) Mitglieder, welche eine Vereinszugehörigkeit von 25, 40, 50, 60, 70 (oder noch älter) nachweisen, erhalten eine Ehrung des Vereins.
9.) Die Durchführung der Punkte 4, 5, 6 und 7 setzt allerdings die Kenntnisnahme der Vorstandschaft durch die Mitglieder selbst oder durch deren Angehörige voraus. Mitglieder, die als FDL/Passive/Uniformträger zählen, gelten aber auch als solche nur, wenn sie vom Kommandanten als solche geführt werden.
Die Vorstandschaft